Letzte Aktualisierung: 15. Juli 2020

 

LIZENZVEREINBARUNG

 

DIESE LIZENZVEREINBARUNG (die „Vereinbarung“) wird zwischen der Skillsoft Corporation („Skillsoft“) und Ihnen (Sie werden im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet) geschlossen und gilt ab dem Datum der durch den Kunden in elektronischer Form abgegebenen Bestätigung seines Einverständnisses mit den Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung („Datum des Inkrafttretens“).

 

  1. Produkte. Skillsoft gewährt dem Kunden das Recht, die in Anhang A zu diesem Dokument aufgeführten Skillsoft-Produkte („Skillsoft-Produkte“) zu verwenden.    Die Verwendung dieser Produkte unterliegt den hierin festgelegten Bedingungen.

 

  1. Abonnement. Die Skillsoft-Produkte werden dem Kunden im Rahmen eines sich automatisch erneuernden monatlichen Abonnements ab dem Datum des Inkrafttretens zur Verfügung gestellt („Laufzeit“). Der Kunde ermächtigt Skillsoft hiermit, die vom Kunden bereitgestellte Kreditkarte mit der monatlichen bzw. jährlichen Abonnementgebühr zu belasten.  Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Skillsoft-Produkte nur für den persönlichen Gebrauch bereitgestellt werden.  Die Skillsoft-Produkte werden von Skillsoft über Percipio bereitgestellt.  Der Kunde kann die Laufzeit durch schriftliche Mitteilung an Skillsoft beenden.  Nach Ende der Laufzeit stellt der Kunde die Nutzung der Skillsoft-Produkte ein.

 

  1. Steuern. Die dem Kunden in Rechnung gestellten Gebühren enthalten keine Steuern.  Der Kunde ist für die Zahlung aller im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung festgelegten oder anfallenden Steuern verantwortlich, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf nationale und lokale Verbrauch-, Verkaufs-, Quellen- und Nutzungssteuern sowie sonstige geltende behördliche Abgaben.  Bezahlt der Kunde geltende Steuern nicht, kann Skillsoft die Steuern im Namen des Kunden zahlen und eine Erstattung vom Kunden verlangen.

     

  1. Lizenzbedingungen.

     

  1. Vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung festgelegten Einschränkungen gewährt Skillsoft dem Kunden und akzeptiert der Kunde eine nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz (ohne das Recht auf Unterlizenzierung) für die Dauer der Laufzeit, um auf die darin festgelegten Skillsoft-Produkte zuzugreifen und diese innerhalb der Vereinigten Staaten nur zu persönlichen Schulungszwecken zu verwenden.  Der Kunde trifft alle angemessenen Sicherheitsvorkehrungen, um sicherzustellen, dass nur der Kunde auf die Skillsoft-Produkte zugreift.

     

  1. Alle Skillsoft-Produkte sind Eigentum von Skillsoft und/oder seinen Drittherausgebern und/oder Lizenzgebern und sind durch Urheberrechte und andere Gesetze in Bezug auf Eigentumsrechte geschützt. Mit Ausnahme der oben dem Kunden gewährten eingeschränkten Lizenzrechte räumen die Bedingungen dieser Lizenz dem Kunden keine Eigentums- oder sonstigen Rechte jedweder Art an Skillsoft-Produkten ein, und Skillsoft behält sich alle Rechte vor, die dem Kunden hierin nicht ausdrücklich gewährt werden. Während der Laufzeit hat der Kunde das Recht, Korrekturen, Verbesserungen oder andere Modifikationen zu erhalten, die allen Skillsoft-Kunden, die dieselben Skillsoft-Produkte lizenzieren, kommerziell zur Verfügung gestellt werden.

     

  1. Der Kunde hat kein Recht, (a) die Skillsoft-Produkte oder einen Teil davon zu reproduzieren, zu vertreiben, zu verkaufen, zu unterlizenzieren oder anderweitig Dritten zur Verfügung zu stellen; (b) Skillsoft-Produkte oder einen Teil davon zu decodieren, zurückzuentwickeln, zu demontieren, zu dekompilieren oder auf andere Weise zu versuchen, Quellcode daraus abzuleiten; (c) Skillsoft-Produkte oder einen Teil davon zu ändern, zu übersetzen, anzupassen, zu verändern oder davon abgeleitete Werke (wie in den US-amerikanischen Urheberrechtsgesetzen definiert) zu erstellen; (d) eigentumsrechtliche Hinweise, Etiketten, Marken oder Dienstleistungsmarken von Skillsoft-Produkten zu entfernen; (e) Skillsoft-Produkte oder eine Komponente davon mit einem anderen Programm zusammenzuführen; (f) die Skillsoft-Produkte oder eine Komponente davon für andere als die in dieser Vereinbarung ausdrücklich genannten Zwecke zu verwenden; oder (g) auf Quellcode für die Skillsoft-Produkte.  Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, dass der Kunde allein für den Inhalt aller visuellen, schriftlichen oder akustischen Mitteilungen verantwortlich ist, die der Kunde oder seine autorisierte Zielgruppe unter Verwendung der Skillsoft-Produkte machen.

     

  1. Recht zur Aussetzung. Skillsoft behält sich das Recht vor, den Zugriff des Kunden auf die Skillsoft-Produkte auszusetzen, falls Skillsoft nach eigenem Ermessen feststellt, dass der Kunde gegen die Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung verstoßen hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nichtzahlung der Abonnementgebühren durch den Kunden.

     

  1. Gewährleistungen. Skillsoft versichert und gewährleistet, dass es das Recht hat, dem Kunden die Verwendung der Skillsoft-Produkte gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu gestatten.  SOFERN HIERIN NICHT ANDERS ANGEGEBEN, UND SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, GIBT SKILLSOFT KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIE KURSINHALTE, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, SCHRIFTLICH ODER MÜNDLICH. SKILLSOFT SCHLIESST INSBESONDERE DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK AUS.  INSBESONDERE UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN GEWÄHRLEISTET SKILLSOFT NICHT, DASS DIE SKILLSOFT-PRODUKTE DEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ENTSPRECHEN ODER DASS DER BETRIEB VON SKILLSOFT-PRODUKTEN UNTERBRECHUNGS- UND FEHLERFREI IST.

 

  1. Beendigung. Jede Partei kann diese Vereinbarung (a) nach schriftlicher Mitteilung an die andere Partei beenden, wenn die andere Partei einen wesentlichen Verstoß begeht, den sie nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung über einen solchen Verstoß behebt; oder (b) sofort beenden, wenn eine Partei einen Konkursverwalter oder einen Abtretungsempfänger zugunsten der Gläubiger ernannt hat oder im Falle einer Insolvenz dieser Partei oder ihrer Unfähigkeit zur Bezahlung ihrer Schulden bei Fälligkeit, es sei denn, dies ist nach geltendem Insolvenzrecht verboten.  Wenn eine der Parteien die vorliegende Vereinbarung gemäß (a) oder (b) oben beendet, behält sich diese Partei das Recht vor, alle ihr nach geltendem Recht zur Verfügung stehenden Rechte und Rechtsmittel auszuschöpfen, einschließlich, im Falle von Skillsoft, der Erhebung von Gebühren.  Darüber hinaus kann der Kunde die vorliegende Vereinbarung gemäß den von Skillsoft bereitgestellten Online-Kündigungsverfahren beenden.  Nach Ablauf oder Beendigung der Lizenzlaufzeit löscht der Kunde alle Kopien der Skillsoft-Produkte oder des geistigen Eigentums von Skillsoft von seinen Computern oder Servern und vernichtet sämtliche Kopien (unter Beibringung einer Bestätigung der Vernichtung) oder gibt sämtliche Kopien an Skillsoft zurück.

     

  1. Stilllegung des Skillsoft LMS und Rückgabe/Löschung von Kundendaten. Nach dreißig (30) Tagen nach Beendigung oder Ablauf der vorliegenden Vereinbarung hat Skillsoft das Recht, beliebige und alle kundenspezifischen Sites im Skillsoft LMS stillzulegen. Wenn der Kunde Kundendaten innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung oder Ablauf der vorliegenden Vereinbarung anfordert, stellt Skillsoft dem Kunden eine elektronische Kopie der Kundendaten zur Verfügung. Für zusätzliche Formatierungsarbeiten oder andere Arbeiten im Zusammenhang mit Kundendaten wird jedoch eine zusätzliche Gebühr erhoben, die sich nach den aktuellen Preisen von Skillsoft richtet. Nach diesem Zeitraum von 30 Tagen ist Skillsoft nicht mehr verpflichtet, Kundendaten zu pflegen oder bereitzustellen, und löscht danach, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist, sämtliche Kundendaten, die in seinen Systemen gespeichert sind oder die sich anderweitig in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden, gemäß den internen Richtlinien von Skillsoft. Skillsoft stellt Kopien von Kundendaten oder Auszüge daraus nur dann zur Verfügung, wenn alle fälligen und geschuldeten Beträge, einschließlich Abonnementgebühren, oder sämtliche sonstigen Gebühren oder Abgaben im Zusammenhang mit der Nutzung der Skillsoft-Produkte und/oder -Dienstleistungen durch den Kunden, vom Kunden bezahlt wurden.

     

  1. Schadloshaltung.

 

  1. Skillsoft hat, auf seine Kosten, den Kunden in Bezug auf alle Ansprüche, Schäden oder sonstigen Verbindlichkeiten zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten, die von Dritten geltend gemacht werden oder an diese zu zahlen sind, wenn ein Skillsoft-Produkt ein Patent, ein Urheberrecht, eine Marke oder ein Geschäftsgeheimnis von besagtem Dritten in den Vereinigten Staaten verletzt (jeweils ein „Produktanspruch“).

     

  1. Der Kunde hat, auf seine Kosten, Skillsoft in Bezug auf alle Ansprüche, Schäden oder sonstigen Verbindlichkeiten zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten, die von Dritten geltend gemacht werden oder an diese zu zahlen sind aufgrund von oder in Zusammenhang mit Eigentum, Informationen, Software, Dokumentation oder Materialien, die Skillsoft vom Kunden zur Verfügung gestellt werden oder die Skillsoft auf Verlangen des Kunden auf Skillsoft-Produkten hostet (jeweils ein „Anspruch in Bezug auf Kundeninhalte“). Zur Klarstellung: Skillsoft übernimmt keinerlei Haftung für Ansprüche im Zusammenhang mit Eigentum, Informationen, Software, Dokumentation oder Materialien, die Skillsoft vom Kunden zur Verfügung gestellt werden oder die Skillsoft auf Wunsch des Kunden auf Skillsoft-Produkten hostet.

     

  1. Um Entschädigung gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts 9 zu verlangen oder zu erhalten, (i) wird die Partei, die Entschädigung verlangt (die „zu entschädigende Partei“), die andere Partei (die „entschädigende Partei“) unverzüglich nach Erhalt einer Mitteilung über einen Produktanspruch oder Anspruch in Bezug auf Kundeninhalte (ein „Anspruch“) schriftlich benachrichtigen; (ii) wird der entschädigenden Partei die alleinige Befugnis übertragen, sich gegen einen solchen Anspruch zu verteidigen und Verhandlungen über die Beilegung des Anspruchs oder über eine Vergleichsfindung zu führen; und (iii) wird die zu entschädigende Partei eine angemessene Mitwirkung bei der Abwehr und Beilegung eines solchen Anspruchs oder der Vergleichsfindung auf Kosten der entschädigenden Partei leisten. Die entschädigende Partei ist nicht verantwortlich für die Kosten, einschließlich der Anwaltskosten, der zu entschädigenden Partei, die entstehen, nachdem die entschädigende Partei die Verteidigung gegen einen Anspruch übernimmt. Die zu entschädigende Partei hat jedoch das Recht, auf eigene Kosten einen Anwalt zu beauftragen und sich an der Verteidigung zu beteiligen. Die entschädigende Partei ist nicht verantwortlich für eine Beilegung eines Anspruchs oder einen Vergleich, die die zu entschädigende Partei ohne die schriftliche Zustimmung der entschädigenden Partei vornimmt. Die entschädigende Partei wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung der zu entschädigenden Partei weder einer Eintragung eines Urteils zustimmen noch eine Beilegung oder einen Vergleich eingehen, die die zu entschädigende Partei betreffen, sofern das Urteil, die Beilegung oder der Vergleich die Anerkennung einer Haftung, eines Verschuldens oder einer rechtswidrigen Handlung oder eines rechtswidrigen Verhaltens seitens der zu entschädigenden Partei erfordert und/oder anderweitig mehr als die Zahlung von Geld durch die entschädigende Partei beinhaltet.

     

  1. Haftungsbeschränkung.

 

  1. Bei Ansprüchen oder Klagegründen, die sich aus oder in Verbindung mit der vorliegenden Vereinbarung oder dem Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung ergeben, haftet keine Partei für Folge-, Neben-, Sonder- und Strafschäden oder für zufällige, indirekte, exemplarische Schäden jeglicher Art, insbesondere Gewinn- oder Ertragsverluste, Nutzungsverluste, Schäden, Verlust oder Vernichtung von Daten, Deckungskosten oder Verzögerungskosten, unabhängig davon, wie diese Schäden verursacht worden sind oder auf welche Haftungstheorie sie gestützt werden. Diese Einschränkungen gelten auch dann, wenn eine Partei über die Möglichkeit solcher Schäden oder anderer Haftungsansprüche informiert wurde, die gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden können.

     

  1. IN KEINEM FALL ÜBERSCHREITET DIE GESAMTHAFTUNG EINER PARTEI, DIE SICH AUS JEGLICHEN ANSPRÜCHEN (OB AUS UNERLAUBTER HANDLUNG, VERTRAGLICH ODER ANDERWEITIG ENTSTANDEN) GEMÄSS DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG ODER AUFGRUND ODER INFOLGE DER NUTZUNG VON SKILLSOFT-PRODUKTEN DURCH DEN KUNDEN ERGIBT, DIE LIZENZGEBÜHREN, DIE GEMÄSS DER VORLIEGENDENEN VEREINBARUNG IN BEZUG AUF DERARTIGE SKILLSOFT-PRODUKTE GEZAHLT WURDEN ODER ZU ZAHLEN SIND.

     

  1. Die in (a) und (b) oben dargelegten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für (i) die jeweiligen Entschädigungspflichten der Parteien gemäß der vorliegenden Vereinbarung; (ii) Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des Kunden gegen Abschnitt 4 der vorliegenden Vereinbarung entstehen; oder (iii) Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit der missbräuchlichen Verwendung geistiger Eigentumsrechte von Skillsoft durch den Kunden entstehen.

 

  1. Vertraulichkeit. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, die Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung und alle Informationen, die jede Partei der anderen Partei in Bezug auf ihre Geschäftsaktivitäten zur Verfügung stellt, vertraulich zu behandeln. Zur Klarstellung: Die Skillsoft-Produkte sind als vertrauliche Informationen von Skillsoft zu betrachten. Alle vertraulichen Informationen, die von einer Vertragspartei bereitgestellt werden, werden von der anderen Vertragspartei ausschließlich zur Erfüllung der vorliegenden Vereinbarung verwendet und nicht ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei an Dritte weitergegeben. Das Vorstehende gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich verfügbar sind oder danach auf anderem Wege als durch einen Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich verfügbar gemacht werden oder die im Rahmen eines Gerichts- oder Verwaltungsverfahrens oder anderweitig nach geltendem Recht offenzulegen sind. Der Empfänger vertraulicher Informationen informiert die andere Partei unverzüglich über jede tatsächliche oder vermutete unbefugte Offenlegung der vertraulichen Informationen der anderen Partei.  Die Parteien sind sich einig, dass ein Verstoß oder ein drohender Verstoß gegen diesen Abschnitt 11 der nicht verletzenden Partei einen nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügen würde, der durch Schadenersatz in Form von Geld nicht ausreichend kompensiert würde.   Dementsprechend kann die nicht verletzende Partei zusätzlich zu anderen verfügbaren Rechtsmitteln Unterlassungsansprüche geltend machen, insbesondere vorläufige Unterlassungsansprüche, die einen solchen tatsächlichen oder drohenden Verstoß gegen diesen Abschnitt 11 verbieten oder gerichtlich untersagen. Die Parteien erklären sich damit einverstanden und vereinbaren, dass die nicht verletzende Partei nicht zur Hinterlegung einer Kaution verpflichtet ist, wenn sie einen solchen Unterlassungsanspruch geltend macht.

 

  1. Einhaltung der geltenden Gesetze. Jede Partei wird bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß der vorliegenden Vereinbarung alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten, insbesondere alle Exportbestimmungen der USA und/oder der EU.  Im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung lizenzierte Auftragnehmerleistungen gelten als „Commercial Computer Software“ (kommerzielle Computersoftware) im Sinne der geltenden Definition dieses Ausdrucks in der „Federal Acquisition Regulations“ (die Beschaffungsverordnung der US-Bundesbehörden, FAR) und deren Ergänzungen.  Auftragnehmerleistungen werden der US-amerikanischen Bundesregierung und ihrer Behörde nur gemäß den Bestimmungen über eingeschränkte Rechte gemäß den Federal Acquisition Regulations bereitgestellt, die für kommerzielle Software gelten, die auf private Kosten entwickelt wurde und nicht gemeinfrei ist.  Die Verwendung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch die Regierung unterliegt den Beschränkungen nach Maßgabe des Absatzes (c)(1)(ii) der Bestimmung über die Rechte an technischen Daten und Computer-Software in DFAR 252.227-7013.  Sofern nicht ausgenommen, muss Skillsoft die Anforderungen von 41 CFR §§ 60-1.4(a), 60-300.5(a) und 60-741.5(a) einhalten. Diese Verordnungen verbieten die Diskriminierung qualifizierter Personen aufgrund ihres geschützten Status als Veteranen oder Personen mit Behinderungen und die Diskriminierung von Personen aufgrund ihrer Rasse, Hautfarbe, Religion, ihres Geschlechts oder ihrer nationalen Herkunft. Darüber hinaus verlangen diese Verordnungen, dass abgedeckte Hauptauftragnehmer und Unterauftragnehmer positiv diskriminieren, um Personen ohne Rücksicht auf deren Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Herkunft oder ihren geschützten Status als Veteranen oder Personen mit Behinderungen einzustellen und zu befördern. Falls zutreffend, muss Skillsoft auch die Anforderungen gemäß 41 CFR § 61-300.10 in Bezug auf Beschäftigungsberichte von Veteranen und gemäß 29 CFR Teil 471, Anhang A von Unterabschnitt A in Bezug auf die Bekanntmachung von Arbeitnehmerrechten einhalten. Wie Skillsoft und Skillsoft-Produkte personenbezogene Daten verarbeiten, ist in der Datenschutzerklärung für Skillsoft-Produkte (siehe unten) geregelt. Ungeachtet anderer Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Skillsoft nach eigenem Ermessen Maßnahmen ergreifen kann, die es für erforderlich hält, um einen Verstoß gegen eine Bestimmung in diesem Abschnitt 12 zu beheben.  Jede Partei erklärt sich hiermit einverstanden, die andere Partei und ihre leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter und verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit allen Ansprüchen, Klagen, Forderungen, Verbindlichkeiten, Strafen, Geldstrafen, Gebühren, Kosten oder Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltskosten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Verstoß einer Partei gegen diesen Abschnitt 12 ergeben, zu entschädigen und schadlos zu halten.

     

  1. Geltendes Recht und Gerichtsstand. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaates New Hampshire mit Ausnahme der Kollisionsnormen. Alle Ansprüche, Streitigkeiten und/oder Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung fallen unter die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des US-Bundesstaates New Hampshire, und jede Partei der vorliegenden Vereinbarung stimmt der ausschließlichen Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand dieser Gerichte zu.

     

  1. Mitteilungen.  Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung müssen schriftlich erfolgen und auf eine der folgenden Arten zugestellt werden: (i) durch persönliche Lieferung; (ii) per Einschreiben (frei, mit Rückschein); (iii) durch einen national anerkannten Übernachtkurier oder (iv) in Bezug auf den Kunden an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Eine Mitteilung gilt am Tag des Eingangs oder der Verweigerung des Eingangs als erfolgt. Mitteilungen an Skillsoft sind zu richten an:

     

    Skillsoft Corporation

    300 Innovative Way, Suite 201

    Nashua, NH 03062 (USA)

    Attn: Contracts Dept. Admin

     

  1. Abtretung. Diese Vereinbarung darf vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Skillsoft abgetreten werden. Jede angebliche Übertragung oder Abtretung, die gegen das Vorstehende verstößt, ist nichtig und ohne Kraft und Wirkung.

 

  1. Fortbestand. Alle Verpflichtungen, die ausdrücklich oder aufgrund ihrer Natur über die Beendigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung hinaus bestehen sollen, haben Bestand und bleiben in Kraft.

 

  1. Keine Drittbegünstigten. Diese Vereinbarung wurde zum alleinigen Schutz und Wohle der Parteien geschlossen und soll weder Rechte oder Vorteile an Dritte übertragen noch ist sie dahingehend auszulegen, dass durch sie anderen Personen als den Parteien Rechte oder Vorteile übertragen werden.

 

  1. Werbung. Der Kunde ist berechtigt, am Kundenreferenzprogramm von Skillsoft teilzunehmen, das insbesondere die Mitwirkung bei Kunden-Fallstudien, Pressemitteilungen, Informationsmaterial und Aktivitäten mit Medien- und Branchenanalysten umfassen kann. Mit schriftlicher Zustimmung des Kunden kann Skillsoft den Namen des Kunden in Listen mit anderen Kunden verwenden (einschließlich der Auflistung des Kundennamens auf der Skillsoft-Website). Skillsoft darf den Namen des Kunden jedoch ohne vorherige Genehmigung des Kunden nicht in anderen Werbematerialien (dazu gehören insbesondere Zitate in Online- oder Druckmedien, Fallstudien und Video-Testimonials) verwenden. Außer wie oben dargelegt, erfolgt keine öffentliche Bekanntgabe dieser Vereinbarung oder der Beziehung zwischen den Parteien ohne gegenseitige Überprüfung und Genehmigung durch beide Parteien, außer im Rahmen der verpflichtend abzugebenden Berichte an Behörden und die SEC, vierteljährlicher Ergebnisberichte und/oder Finanzpräsentationen.

 

  1. Verhältnis der Parteien. Das mit dieser Vereinbarung zustande kommende Verhältnis zwischen Skillsoft und dem Kunden besteht zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer, die jeweils als unabhängiger Auftragnehmer handeln. Nichts in dieser Vereinbarung ist dahin auszulegen, dass eine Partei die Befugnis erhält, die täglichen Aktivitäten der anderen Partei zu leiten oder zu kontrollieren oder dass zwischen den Parteien ein Auftraggeber-Beauftragter-Verhältnis, ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis, eine Partnerschaft oder ein Joint Venture besteht oder dass sie Miteigentümer oder anderweitig Beteiligte an einem gemeinsamen Unternehmen sind. Die Parteien verstehen und stimmen zu, dass, sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen, keine Partei der anderen Partei die Befugnis einräumt oder die Vollmacht erteilt, in ihrem Namen Vereinbarungen zu treffen, Erklärungen abzugeben oder sonstige Verpflichtungen einzugehen.

 

  1. Höhere Gewalt. Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen haftet eine Partei gegenüber der anderen Partei nicht für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die sich aus einer Verzögerung oder einem Ausfall von Skillsoft-Produkten oder Teilen davon oder ihrer Fähigkeit zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung ergeben, wenn eine solche Verzögerung oder ein solcher Ausfall ganz oder teilweise durch Ereignisse verursacht wird, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Zu diesen Ereignissen gehören insbesondere höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Unruhen, Kriegshandlungen, Terroranschläge, behördliche Maßnahmen, Überschwemmungen, Erdbeben, Epidemien, Naturkatastrophen, Brände und Explosionen.

 

  1. Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt das gesamte Verständnis und die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand der Vereinbarung dar, und ihre Bestimmungen haben Vorrang vor allen vorherigen und/oder gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen Absprachen, Angeboten, Vereinbarungen und/oder Geheimhaltungsvereinbarungen. Alle Änderungen dieser Vereinbarung müssen schriftlich erfolgen und vom Kunden und einem autorisierten Vertreter von Skillsoft unterzeichnet werden. Alle in Bestellungen oder anderen Dokumenten des Kunden enthaltenen Bedingungen sind nichtig und besitzen keine Rechtskraft oder Rechtswirkung. Ein Versäumnis oder Verzug seitens einer Partei, ein ihr im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung zustehendes Recht oder Rechtsmittel auszuüben, gilt nicht als Verzicht auf ein solches Recht oder Rechtsmittel. Der Verzicht einer Partei bezüglich eines Versäumnisses stellt keinen Verzicht auf vorherige, gleichzeitige oder nachfolgende Versäumnisse der anderen Partei dar. Wenn eine Bestimmung in diesem Dokument von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt wird, gilt diese Bestimmung im Umfang dieser Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit als trennbar. Alle anderen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft und sind dahingehend auszulegen, dass sie gemäß der Absicht der Parteien bestmöglich umgesetzt werden. Diese Vereinbarung ist für beide Parteien bindend und soll zugunsten beider Parteien, ihrer entsprechenden Rechtsnachfolger und ihrer berechtigten Abtretungsempfänger gelten.

  

Indem Sie die Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung in elektronischer Form akzeptieren, erklären Sie sich mit den darin enthaltenen Bestimmungen einverstanden.